Die aktuellen COVID-19 Verordnungen des Bundesrates und des Regierungsrates des Kantons Zürich haben uneingeschränkte Gültigkeit. Auf Grundlage dieser Verordnungen wurde das folgende Schutzkonzept für das Schüler-Grümpi am 28. August 2021 erstellt. Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln, sowie sämtliche Vorgaben des Bundes sind in Eigenverantwortung einzuhalten, insbesondere die Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamts für Gesundheit:
-> zum Präventions- und Schutzkonzept